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   LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09   

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LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09 (https://dejure.org/2009,20764)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.08.2009 - 8 Sa 211/09 (https://dejure.org/2009,20764)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. August 2009 - 8 Sa 211/09 (https://dejure.org/2009,20764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschlussbefristung im Rahmen konzerneigener Arbeitnehmerüberlassung; Klagefrist bei aufeinander folgenden Befristungsabreden

  • ra.de
  • RA Kotz

    Teilzeitbeschäftigung - Überschreiten der 2-Jahresgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschlussbefristung im Rahmen konzerneigener Arbeitnehmerüberlassung; Klagefrist bei aufeinander folgenden Befristungsabreden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09
    Dies gilt auch bei konzernverbundenen Arbeitgebern (BAG v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - AP Nr. 4 zu § 14 TzBfG Verlängerung).

    Eine missbräuchliche, dem Zweck des TzBfG widersprechende Vertragsgestaltung ist anzunehmen, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken abwechselnd mit demselben Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge schließen, eine Befristung des Arbeitsvertrages ohne Sachgrund nach dem TzBfG ohne Auswechslung des Arbeitgebers nicht mehr möglich gewesen wäre und der Arbeitgeberwechsel ausschließlich deshalb erfolgt, um auf diese Weise über die gesetzlich vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - a.a.O.; BAG v. 25.04.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996).

    Jedenfalls bis zu dieser zeitlichen Grenze kann die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden (BAG v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - a.a.O.).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 686/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09
    Eine missbräuchliche, dem Zweck des TzBfG widersprechende Vertragsgestaltung ist anzunehmen, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken abwechselnd mit demselben Arbeitnehmer befristete Arbeitsverträge schließen, eine Befristung des Arbeitsvertrages ohne Sachgrund nach dem TzBfG ohne Auswechslung des Arbeitgebers nicht mehr möglich gewesen wäre und der Arbeitgeberwechsel ausschließlich deshalb erfolgt, um auf diese Weise über die gesetzlich vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 - a.a.O.; BAG v. 25.04.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist dabei nicht danach zu unterscheiden, ob es sich bei der nachfolgenden Befristungsvereinbarung um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages oder aber - wie im vorliegenden Fall - um eine Vertragsverlängerung handelt (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift des § 1 Abs. 5 S. 1 BeschFG: BAG vom 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996; wie hier auch: LAG Berlin-Brandenburg v. 10.07.2008 - 14 Sa 604/08 -).

  • BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 317/03

    Pflegezulage - gelähmte Patienten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG, v. 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364).
  • LAG Düsseldorf, 26.09.2002 - 5 Sa 748/02

    Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09
    Dies gilt auch hinsichtlich der von der Klägerin gerügten fehlenden Schriftform der im Vertrag vom 02.04.2007 enthaltenen Befristung (LAG Düsseldorf v. 26.09.2002 - 5 Sa 748/02 - NzA-RR 2003, 175; Müller-Glöge, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Aufl., § 17 TzBfG Rz. 11; KR-Lipke, 8. Auflage, § 14 TzBfG Rz. 369 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.07.2008 - 14 Sa 604/08

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist dabei nicht danach zu unterscheiden, ob es sich bei der nachfolgenden Befristungsvereinbarung um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages oder aber - wie im vorliegenden Fall - um eine Vertragsverlängerung handelt (vgl. zur gleichlautenden Vorschrift des § 1 Abs. 5 S. 1 BeschFG: BAG vom 24.10.2001 - 7 AZR 686/00 - AP Nr. 11 zu § 1 BeschFG 1996; wie hier auch: LAG Berlin-Brandenburg v. 10.07.2008 - 14 Sa 604/08 -).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03

    Überstundenvergütung angestellter Lehrer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2009 - 8 Sa 211/09
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG, v. 28.01.2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 - 5 Sa 2343/11

    Auslegung von § 33 Abs 3 TV-BA - keine Anwendung bei Vertragsverlängerung

    Dies gilt auch für einen erstmals sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag und ihm nachfolgende Verlängerungsabreden nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (vgl. Urteile des LAG Berlin-Brandenburg vom 10.07.2008 - 14 Sa 604/08 - und des LAG Rheinland-Pfalz vom 05.08.2009 - 8 Sa 211/09 -, zitiert jeweils nach juris-Datenbank).
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